Wie kann der Aufenthalt finanziert werden?
Viele ältere Menschen, die sich überlegen, in ein Alterspflegeheim einzutreten, sorgen sich über die Kosten.
Die Finanzierung des Heimplatzes ist gesichert. Die Pflegekosten sind für Bewohner*innen nach oben begrenzt und werden durch Krankenkassen und den Kanton Basel-Stadt unterstützt (Restfinanzierung). Die Pensionskosten für Bewohnerinnen und Bewohner sind über eine kantonal festgelegte Einheitstaxe geregelt; für Sie können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Gliederung Kosten APH
- Pflegetaxe: für Bewohner*innen max. 23 Franken pro Tag
- Pensions- und Betreuungstaxe: einheitlich 200.20 Franken pro Tag
- Unterstützung: Ergänzungsleistungen, Hilfslosenentschädigung, Krankenkassen, Restfinanzierung (Kanton)
Weiterführende Dokumente
In den untenstehenden Dokumenten finden Sie alle Informationen über Eigenfinanzierung, Beiträge von Krankenkassen und Kanton, Unterstützungszahlungen und Vermögensverzehr im Kanton Basel-Stadt:
- Merkblatt «Was kostet der Aufenthalt im Alterspflegeheim?»
- Merkblatt «Wie finanziere ich meinen Heimaufenthalt?»
- Merkblatt 3.01 der AHV/IV (Rente, Hilflosenentschädigung)
- Merkblatt 5.01 der AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Vermögensverzehr)
- Pflegeheim-Tagestaxen 2024
Für Fragen zu den Ergänzungsleistungen kontaktieren Sie das Amt für Sozialbeiträge, für Hilflosenentschädigung die IV-Stelle Basel-Stadt. Detailliertere Informationen zur AHV/IV finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen AHV-Informationsstelle.