Neues Lebensmittelrecht

Die Auswirkungen der Gesetzesneuerungen für Heimküchen – Empfehlung: abwarten

Am 1. Mai 2017 tritt das neue Lebensmittelgesetz der Schweiz in Kraft. «Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel» seien die Folgen, so der Bund. Für die Heimküchen bringt das neue Gesetzt keine allzu grossen Umwälzungen – ein Hauptpunkt ist die Anpassung der Deklarationen auf den Speisekarten. Für diese Änderungen gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren, nur Neuerungen im Zusammenhang mit der Gesundheit müssen sofort umgesetzt werden.

Zahlreiche Punkte sind für die konkrete Durchführung noch nicht vollständig geklärt. Das Lebensmittelinspektorat BS hält Schulungen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und ähnliche Sofortmassnahmen für verfrüht und empfiehlt, damit abzuwarten bis die Verhältnisse klarer sind. Der vollständige Gesetztestext des neuen Lebensmittelgesetzes ist hier zugänglich.

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